Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen gesetzlich und privat

Ambulante Pflege und Betreuung unterstützt die Betroffenen und ihre Angehörigen. Sie mildert Probleme, die in der häuslichen Umgebung und Gemeinschaft entstehen können.

 

Sie dient der Erhaltung der Selbständigkeit und gewährleistet den Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung so lange als möglich und erwünscht. Eine Heimunterbringung kann hinausgezögert oder verhindert werden.

Die Pflege wird von Fachkräften ausgeführt und richtet sich nach den Aktivitäten des täglichen Lebens. Ziel ist es, die Patienten und ggf. auch Angehörigen in unsere professionelle Pflege mit einzubeziehen. Wir pflegen unter dem Aspekt „Hilfe zur Selbsthilfe“ d.h. soviel Pflege wie notwendig. Anwendung findet das Bezugspflegesystem.

Eine Stammpflegefachkraft zeichnet verantwortlich. Sie plant, leistet und überwacht die Pflege der ihr anvertrauten Patienten. Dabei wird sie von nebenamtlichen Pflegefachkräften und Pflegekräften unterstützt. Die Pflegedienstleitung koordiniert den Pflegeeinsatz und trägt die Verantwortung für Pflegequalität und Pflegestandards sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen.